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BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
in der zum 29.04.2025 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 28.07.2001 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein:
(tt.mm.jjjj)
[
Protokoll
]
BetrVG-Betriebsverfassungsgesetz
Erster Teil-Allgemeine Vorschriften (1-6)
Zweiter Teil-Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Erster Abschnitt-Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (7-20)
Zweiter Abschnitt-Amtszeit des Betriebsrats (21-25)
Dritter Abschnitt-Geschäftsführung des Betriebsrats (26-41)
Vierter Abschnitt-Betriebsversammlung (42-46)
Fünfter Abschnitt-Gesamtbetriebsrat (47-53)
Sechster Abschnitt-Konzernbetriebsrat (54-59a)
Dritter Teil -Jugend- und Auszubildendenvertretung
Erster Abschnitt-Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (60-71)
Zweiter Abschnitt-Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (72-73)
Dritter Abschnitt-Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (73a-73b)
Vierter Teil-Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Erster Abschnitt-Allgemeines (74-80)
Zweiter Abschnitt-Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers (81-86a)
Dritter Abschnitt-Soziale Angelegenheiten (87-89)
Vierter Abschnitt-Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (90-91)
Fünfter Abschnitt-Personelle Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt-Allgemeine personelle Angelegenheiten (92-95)
Zweiter Unterabschnitt-Berufsbildung (96-98)
Dritter Unterabschnitt-Personelle Einzelmaßnahmen (99-105)
Sechster Abschnitt-Wirtschaftliche Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt-Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (106-110)
Zweiter Unterabschnitt-Betriebsänderungen (111-113)
Fünfter Teil-Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
Erster Abschnitt-Seeschifffahrt (114-116)
Zweiter Abschnitt-Luftfahrt (117-117)
Dritter Abschnitt-Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften (118-118)
Sechster Teil-Straf- und Bußgeldvorschriften (119-121)
Siebenter Teil-Änderung von Gesetzen (122-124)
Achter Teil-Übergangs- und Schlussvorschriften (125-132)
[
Schlussformel
]
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