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(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch , , NotZ 19/08 - Beschluß 26.10.2009 )
Mitteilung der zuständigen Notaraufsichtsbehörde an Registerbehörde, dass sie einen Notar vorläufig des Amtes enthoben hat, ist eine Maßnahme des ,,Registerrechts´´ und nicht des ,,Notarrechts´´ ...Text des Beschlusses
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