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Text des Urteils
C-415/03;
Verkündet am:
12.05.2005
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Urteil - Sehr Kurz - Leitsatz Leitsatz des Gerichts: Staatliche Beihilfen - Rückzahlungsverpflichtung - Keine absolute Unmöglichkeit der Erfüllung (Zweite Kammer) (Verfahrenssprache: Griechisch) In der Rechtssache C-415/03 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Artikel 88 Absatz 2 EG, eingereicht am 25. September 2003, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: D. Triantafyllou und J. BuendÃa Sierra) gegen Hellenische Republik (Bevollmächtigte: A. Samoni-Rantou, P. Mylonopoulos, F. Spathopoulos und P. Anestis), hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. W. A. Timmermans, der Richterin R. Silva de Lapuerta (Berichterstatterin) sowie der Richter R. Schintgen, G. Arestis und J. Klučka - Generalanwalt: L. A. Geelhoed; Kanzler: M. Ferreira, Hauptverwaltungsrätin - am 12. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem erlassen: Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 der Entscheidung 2003/372/EG der Kommission vom 11. Dezember 2002 über Beihilfen Griechenlands zugunsten von Olympic Airways verstoßen, dass sie nicht gemäß dieser Bestimmung alle Maßnahmen, die zur Rückzahlung der für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar befundenen Beihilfen mit Ausnahme derjenigen, die Beiträge an die griechische Einrichtung der sozialen Sicherheit betreffen, erforderlich sind, innerhalb der gesetzten Frist ergriffen hat. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens. ____________ 1 - ABl. C 289 vom 29.11.2003. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |