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Text des Beschlusses
IX ZR 11/05;
Verkündet am: 
 11.05.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 11. Mai 2006

beschlossen:

Satz 1 der Urteilsformel des am 9. März 2006 verkündeten Urteils wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 Abs. 1 ZPO) dahin berichtigt, dass die Entscheidung auf die Rechtsmittel des Beklagten ergangen ist.

Absatz 2 Satz 3 des Tatbestandes wird dahin berichtigt, dass nicht der Kläger, sondern der Beklagte die genannten Ansprüche für die Insolvenzmasse geltend macht.

Fischer Raebel Kayser Cierniak Lohmann
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