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Text des Beschlusses
IX ZR 11/05;
Verkündet am:
11.05.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 11. Mai 2006 beschlossen: Satz 1 der Urteilsformel des am 9. März 2006 verkündeten Urteils wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 Abs. 1 ZPO) dahin berichtigt, dass die Entscheidung auf die Rechtsmittel des Beklagten ergangen ist. Absatz 2 Satz 3 des Tatbestandes wird dahin berichtigt, dass nicht der Kläger, sondern der Beklagte die genannten Ansprüche für die Insolvenzmasse geltend macht. Fischer Raebel Kayser Cierniak Lohmann ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |