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Text des Beschlusses
IV ZR 146/05;
Verkündet am:
17.05.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke am 17. Mai 2006 beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 15. März 2006 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Tenor lautet: "Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Revision … zugelassen." Terno Dr. Schlichting Wendt Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |