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Text des Beschlusses
II ZR 123/05;
Verkündet am: 
 19.06.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart

beschlossen:

Das Anerkenntnisurteil und Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, erster Absatz, richtig heißen muss:

"Auf die Revision der Kläger wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. März 2005 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen worden ist."

Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart
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