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Text des Beschlusses
II ZR 123/05;
Verkündet am:
19.06.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart beschlossen: Das Anerkenntnisurteil und Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, erster Absatz, richtig heißen muss: "Auf die Revision der Kläger wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. März 2005 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagte zu 1 abgewiesen worden ist." Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |