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Text des Beschlusses
3 StR 272/06;
Verkündet am:
17.08.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 17. August 2006 gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 15. März 2006 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagten in den Fällen II. 36 und 37 der Urteilsgründe (Diebstähle am 12./13. Juli 2005 im Anwesen A. in O. ) verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten des Wohnungseinbruchsdiebstahls in 28 Fällen und des versuchten Wohnungseinbruchsdieb-stahls in 18 Fällen schuldig sind. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. In dem nach der Verfahrensbeschränkung verbliebenen Umfang hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat schließt angesichts der Vielzahl der abgeurteilten Taten aus, dass das Landgericht ohne die jetzt entfallenen Schuld- und Einzelstrafaussprüche auf eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. Tolksdorf Miebach Pfister von Lienen Hubert ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |