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Text des Beschlusses
5 StR 362/06;
Verkündet am:
06.09.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. September 2006 beschlossen: Die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. Mai 2006 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen. Die Annahme eines Rücktritts vom Versuch des Mordes ist im Blick auf die spontanen Äußerungen des Angeklagten über die Tat gegenüber drei Jugendlichen gerade noch hinnehmbar. Basdorf Raum Brause Elf Jäger ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |