Do, 1. Januar 2026, 17:53    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
5 StR 160/06;
Verkündet am: 
 22.05.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2006

beschlossen:

Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Dezember 2005 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Sollte aufgrund altersbedingten Kräfteabbaus die Gefährlichkeit des Beschuldigten nachlassen oder sich die Möglichkeit seiner Verlegung in eine betreute Einrichtung mit dem für seine Behandlung erforderlichen strukturierten Rahmen ergeben, wird gemäß § 67d Abs. 2 StGB eine Aussetzung des Maßregelvollzugs nachhaltig zu prüfen sein.

Basdorf Gerhardt Raum Brause Schaal
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).