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Text des Beschlusses
VI ZR 161/05;
Verkündet am:
11.09.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2006 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr beschlossen: Das Urteil vom 13. Juni 2006 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3, 3. Zeile wie folgt heißen muss: Das Amtsgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Müller Greiner Wellner Pauge Stöhr ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |