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Text des Beschlusses
II ZR 209/04;
Verkündet am:
31.08.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 31. August 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Strohn und Dr. Reichart beschlossen: Der Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es auf der Seite 4 Rdn. 6 Zeile 8 und Rdn. 7 Zeile 2 richtig heißen muss: "… dass die Unterzeichnung erst nach seiner im März 2003 vollzogenen Anteilsübertragung auf den Beklagten erfolgt ist. …" "b) Sofern die Gesellschafterversammlung die Zustimmung zu dem Treuhandvertrag am 8. März 2003 tatsächlich verweigert hat, …" Goette Kurzwelly Gehrlein Strohn Reichart ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |