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Text des Beschlusses
VI ZR 174/06;
Verkündet am:
17.10.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2006 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, die Richterin Diederichsen, die Richter Pauge, Stöhr und Zoll beschlossen: Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die von der Antragstellerin erhobenen Rügen richten sich gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts und damit das der Revision grundsätzlich verschlossene Gebiet der Tatsachenfeststellung. Das Berufungsgericht hat seine Überzeugungsbildung im Berufungsurteil ausführlich begründet. Es hält sich dabei im Rahmen des ihm zustehenden tatrichterlichen Ermessens. Verfahrensfehler, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnten, sind ersichtlich nicht gegeben. Müller Diederichsen Pauge Stöhr Zoll ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |