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Text des Beschlusses
I ZR 5/06;
Verkündet am:
24.10.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Oktober 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Schaffert beschlossen: Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 13. Juli 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Senat hat insbesondere auch das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde zum gerügten Verstoß des Berufungsgerichts gegen Art. 103 Abs. 1 GG geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Allein maßgeblich ist die Frage, ob die Bearbeitung des im Werbespot verwendeten Teilausschnitts aus dem Musikstück "Whistling for a train" eine eigene schöpferische Leistung des Bearbeiters darstellt. Dies hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei verneint. Ullmann Bornkamm Pokrant Büscher Schaffert ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |