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Text des Urteils
8 AZR 413/05;
Verkündet am: 
 24.08.2006
BAG Bundesarbeitsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Haftung des vom Betriebsrat beauftragten Anwalts
Tenor


Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Juni 2005 - 4 Sa 1329/04 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
Hauck Dr. Wittek Laux
Schömburg Andreas Henniger
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