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Text des Beschlusses
III ZB 89/05;
Verkündet am: 
 08.11.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Kurz
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dörr, Galke und Dr. Hermann

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 28. September 2006 wird im Eingang auf Seite 2 gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass es heißt:

"Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. September 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dörr, Galke und Dr. Herrmann beschlossen:"

Schlick Streck Dörr Galke Herrmann
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