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Text des Beschlusses
III ZB 89/05;
Verkündet am:
08.11.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dörr, Galke und Dr. Hermann beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 28. September 2006 wird im Eingang auf Seite 2 gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass es heißt: "Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. September 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dörr, Galke und Dr. Herrmann beschlossen:" Schlick Streck Dörr Galke Herrmann ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |