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Text des Beschlusses
XII ZR 195/03;
Verkündet am:
15.11.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. November 2006 durch den Richter Sprick, die Richterin Weber-Monecke, den Richter Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina und den Richter Dose beschlossen: Das Senatsurteil vom 3. Mai 2006 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, dass in der Formel im letzten Absatz des Abschnitts III 2 a aa der Entscheidungsgründe (Randnummer 50, S. 17 des Umdrucks) die Zahl 0,0625 durch die im vorhergehenden Satz errechnete Zahl 0,06625 ersetzt wird. Die Formel lautet somit richtig: Sprick Weber-Monecke Wagenitz Vézina Dose ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |