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Text des Beschlusses
XII ZR 195/03;
Verkündet am: 
 15.11.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. November 2006 durch den Richter Sprick, die Richterin Weber-Monecke, den Richter Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina und den Richter Dose

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 3. Mai 2006 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, dass in der Formel im letzten Absatz des Abschnitts III 2 a aa der Entscheidungsgründe (Randnummer 50, S. 17 des Umdrucks) die Zahl 0,0625 durch die im vorhergehenden Satz errechnete Zahl 0,06625 ersetzt wird. Die Formel lautet somit richtig:



Sprick Weber-Monecke Wagenitz Vézina Dose
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