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Text des Beschlusses
2 ARs 515/06; 2 AR 279/06;
Verkündet am:
29.11.2006
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 5 Ds 72 Js 6711/05 Amtsgericht Rheine; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 29. November 2006 beschlossen: Das Verfahren des Amtsgerichts Rheine - Az.: 5 Ds 72 Js 6711/05 - 557/05 - wird zum Verfahren des Landgerichts Osnabrück - Az.: 10 KLs 16/06 - verbunden. Das beim Amtsgericht Rheine anhängige Verfahren war entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 3, 4 StPO zu dem bei dem Landgericht Osnabrück anhängigen Verfahren zu verbinden, weil in beiden Verfahren das Hauptverfahren eröffnet, das Landgericht Osnabrück zur Übernahme bereit und die Verbindung im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich ist. Rissing-van Saan Bode Otten Fischer Roggenbuck ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |