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Text des Beschlusses
IV ZR 130/05;
Verkündet am: 
 13.12.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke am 13. Dezember 2006

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es im ersten Absatz des Abschnitts II 2 (Randnummer 22, S. 10 des Umdrucks) in der dritten Zeile statt

"…, dass die Beklagte Tatsachen bewiesen hat, …"

heißen muss:

"…, dass die Beklagte keine Tatsachen bewiesen hat, …"

Terno Dr. Schlichting Seiffert Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke
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