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Text des Beschlusses
II ZR 340/05;
Verkündet am:
21.12.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Dr. Reichart beschlossen: Die Gegenvorstellung des Klägers vom 5. Dezember 2006 gegen die Streitwertfestsetzung im Nichtzulassungsbeschluss vom 20. November 2006 auf „bis 290.000,00 €“ wird zurückgewiesen, da eine Abweichung von der entsprechenden zutreffenden Wertfestsetzung des Berufungsgerichts im angefochtenen Urteil (vgl. dort unter III, 3), auf die sinngemäß Bezug genommen wird, nicht veranlasst ist. Goette Kurzwelly Kraemer Gehrlein Reichart ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |