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Text des Beschlusses
II ZR 137/04;
Verkündet am: 
 20.12.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe

beschlossen:

Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 18. September 2006 wird dahin berichtigt, dass es in den Entscheidungsgründen Seite 11, Zeile 9 - Tz. 22 - heißen muss:

"… (Sen.Urt. … v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, …)."

Goette Kurzwelly Kraemer Gehrlein Caliebe
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