Di, 30. Dezember 2025, 15:29    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
3 StR 294/06;
Verkündet am: 
 16.11.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Kurz
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 16. November 2006 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig

beschlossen:

1. Auf die Revisionen der Angeklagten S. und G. wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Februar 2006, soweit es diese Angeklagten betrifft, aufgehoben.
Die Angeklagten S. und G. werden freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

2. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.


Gründe:


Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein heute in dieser Sache verkündetes Urteil, mit dem er über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Februar 2006 entschieden hat.

Tolksdorf Miebach Winkler von Lienen Becker
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).