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Text des Beschlusses
XII ZB 194/05;
Verkündet am:
10.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2007 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs, Dr. Ahlt und die Richterin Dr. Vézina beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 29. November 2006 wird im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibversehens von Amts wegen dahin berichtigt, dass es anstatt 8. Zivilkammer des Kammergerichts in Berlin, 8. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin heißt. Hahne Wagenitz Fuchs Ahlt Vézina ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |