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Text des Beschlusses
II ZR 153/05;
Verkündet am:
02.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 2. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Dr. Reichart beschlossen: I. Die Beklagte zu 3 wird, nachdem sie die Revision gegen das am 28. April 2005 verkündete Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. II. Die Kosten des dritten Rechtszuges werden wie folgt verteilt: Von den Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1 und 2 gesamtschuldnerisch 40 % und die Beklagte zu 3 60 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1 und 2 gesamtschuldnerisch 50 % und die Beklagte zu 3 50 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Goette Kurzwelly Kraemer Gehrlein Reichart ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |