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Text des Beschlusses
II ZR 298/05;
Verkündet am: 
 08.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart

beschlossen:

In dem Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 4. Dezember 2006 muss es wie folgt richtig heißen:

"Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 13. Oktober 2005 verkündete Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihm auferlegt (§ 26 Nr. 7 EGZPO, §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: 75.000,00 €"

Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart
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