Di, 30. Dezember 2025, 05:01    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
IX ZR 17/06;
Verkündet am: 
 11.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 11. Januar 2007

beschlossen:

Der Beklagten wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Dezember 2005 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt O. beigeordnet.

Die Beklagte hat monatliche Raten von 45 € an die Landeskasse zu zahlen, erstmals zum 1. März 2007.


Gründe:


Bei einem einzusetzenden Einkommen von monatlich 104,35 € beträgt die zu erbringende Monatsrate 45 € (§ 115 Abs. 2 ZPO). Das einzusetzende Einkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen von 1.408,36 € (904,65 € + 503,71 €) abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen (155,10 €), dem Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 ZPO (380 €), Kosten für Unterkunft (297,06 €) und Heizung (50 €), Pfändungen (301,85 €) und besondere Belastungen (120 €).

Die Raten sind an die Landeskasse zu zahlen, § 120 Abs. 2 ZPO.

Fischer Raebel Vill Cierniak Lohmann
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).