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Text des Beschlusses
IX ZB 305/05;
Verkündet am: 
 11.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 11. Januar 2007

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 21. September 2006 wird gemäß § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

Der Tenor lautet richtig: Auf die Rechtsmittel des Klägers werden der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Juni 2005 und der Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Dresden vom 22. April 2005 aufgehoben.

Unter Ziffer I. der Gründe, letzter Absatz, heißt es richtig: Mit Beschluss vom 22. April 2005 hat das Landgericht …

Fischer Raebel Kayser Cierniak Lohmann
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