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Text des Beschlusses
IX ZB 305/05;
Verkündet am:
11.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 11. Januar 2007 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 21. September 2006 wird gemäß § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt: Der Tenor lautet richtig: Auf die Rechtsmittel des Klägers werden der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Juni 2005 und der Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Dresden vom 22. April 2005 aufgehoben. Unter Ziffer I. der Gründe, letzter Absatz, heißt es richtig: Mit Beschluss vom 22. April 2005 hat das Landgericht … Fischer Raebel Kayser Cierniak Lohmann ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |