Mo, 29. Dezember 2025, 16:25    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
IV ZB 23/06;
Verkündet am: 
 07.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Terno und die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch

beschlossen:

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 27. November 2006 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Das an das Amtsgericht Marl gerichtete Schreiben des Beklagten vom 09. November 2006 ist für die Entscheidung über die Erinnerung unerheblich, da es sich nicht mit dem Kostenansatz befasst. Das Schreiben ist eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Marl nach § 91 a ZPO vom 27. Oktober 2006, der durch Beschluss des Landgerichts Essen vom 23. Januar 2007 stattgegeben wurde.
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).