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Text des Beschlusses
XII ZR 285/02;
Verkündet am: 
 20.12.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2006 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Weber-Monecke, die Richter Prof. Dr. Wagenitz und Fuchs und die Richterin Dr. Vézina

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2006 wird dahin berichtigt, dass - im Tenor die Worte "Auf die Erinnerung der Beklagten" durch die Worte "Auf die Erinnerung des Beklagten" und - in den Gründen unter I. Satz 5 die Worte "Rechtsanwältin Scheuch" durch die Worte "Rechtsanwältin von Gierke" ersetzt werden.

Hahne Weber-Monecke Wagenitz Fuchs Vézina
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