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Text des Beschlusses
XII ZR 285/02;
Verkündet am:
20.12.2006
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2006 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Weber-Monecke, die Richter Prof. Dr. Wagenitz und Fuchs und die Richterin Dr. Vézina beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2006 wird dahin berichtigt, dass - im Tenor die Worte "Auf die Erinnerung der Beklagten" durch die Worte "Auf die Erinnerung des Beklagten" und - in den Gründen unter I. Satz 5 die Worte "Rechtsanwältin Scheuch" durch die Worte "Rechtsanwältin von Gierke" ersetzt werden. Hahne Weber-Monecke Wagenitz Fuchs Vézina ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |