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Text des Beschlusses
IX ZB 1/04;
Verkündet am:
08.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 8. Februar 2007 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2006 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt: Verfahrensbevollmächtigte des weiteren Beteiligten zu 1. sind die Rechtsanwälte Dr. Büttner und Dr. Baukelmann; Verfahrensbevollmächtigter des weiteren Beteiligten zu 2. ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Gross. Fischer Raebel Kayser Cierniak Lohmann ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |