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Text des Beschlusses
IX ZB 1/04;
Verkündet am: 
 08.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 8. Februar 2007

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2006 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Verfahrensbevollmächtigte des weiteren Beteiligten zu 1. sind die Rechtsanwälte Dr. Büttner und Dr. Baukelmann; Verfahrensbevollmächtigter des weiteren Beteiligten zu 2. ist

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Gross. Fischer Raebel Kayser Cierniak Lohmann
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