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Text des Beschlusses
XII ZB 39/03;
Verkündet am:
17.01.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2007 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose beschlossen: Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 11. Oktober 2006 wird gemäß § 319 ZPO dahin geändert, dass an Stelle der Verfahrensbevollmächtigten II. Instanz des Antragsgegners als Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Keller aufgeführt wird. Hahne Sprick Weber-Monecke Wagenitz Dose ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |