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Text des Beschlusses
IX ZR 220/05;
Verkündet am:
19.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser und Dr. Detlev Fischer am 19. Februar 2007 beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2006 wird wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass im dritten Absatz des Tenors die Worte entfallen "mit der Maßgabe, dass diese Kosten im Verhältnis zu der Klägerin nur zu 97 % zu ersetzen sind". Dr. Gero Fischer Dr. Ganter Raebel Dr. Kayser Dr. Detlev Fischer ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |