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Text des Beschlusses
IX ZA 44/06;
Verkündet am:
22.02.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser und Dr. Detlev Fischer am 22. Februar 2007 beschlossen: Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. Oktober 2006 einen Notanwalt zu bestellen, wird zurückgewiesen. Dem Beklagten ist kein Notanwalt beizuordnen, weil die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. § 78b ZPO). Die von ihm beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. Oktober 2006 ist unstatthaft. Das Berufungsgericht hat mit dem genannten Beschluss eine Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Gegenvorstellung ist unanfechtbar. Das Berufungsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, und es konnte dies auch nicht. Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen, hier der Kontrolle der unanfechtbaren Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs (vgl. BGH, Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 23/04, WM 2005, 76, 77). Unanfechtbare Entscheidungen können nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden. Dr. Gero Fischer Dr. Ganter Raebel Dr. Kayser Dr. Detlev Fischer ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |