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Text des Beschlusses
II R 5/05;
Verkündet am: 
 26.02.2007
BFH Bundesfinanzhof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Grundsteuererlass bei strukturell bedingten Ertragsminderungen
Leitsatz des Gerichts:
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt worden.
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