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Text des Beschlusses
I ZR 132/06;
Verkündet am:
01.03.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. März 2007 durch die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2006 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fort-bildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das Berufungsurteil stellt Grundsätze für eine schematische Abwägung der Mitverschuldensanteile in Versandfällen auf, in denen ein Versender den Frachtführer bei der Massengutversendung nicht auf die Gefahr eines ungewöhn-lich hohen Schadens aufmerksam gemacht hat. Auf die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob diese Grundsätze geeignet sind, den Umfang des zu leistenden Ersatzes angemessen zu bestimmen, kommt es vorliegend nicht an. In den streitgegenständlichen Fällen, in denen es nur um Schadenssummen ging, die 5.000 € nicht sehr erheblich überstiegen, hält sich die Entscheidung des Berufungsgerichts im Ergebnis noch im Rahmen der tatrichterlichen Beurteilung. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 28.985,91 € v. Ungern-Sternberg Büscher Schaffert Bergmann Kirchhoff ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |