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Text des Beschlusses
II ZR 267/05;
Verkündet am:
06.03.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Kurz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 6. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe beschlossen: Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 6. Juni 2005 verkündete Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Revision werden ihm auferlegt (§ 26 Nr. 7 EGZPO, §§ 565, 516 Abs. 3, § 101 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 414.604,80 € Goette Kurzwelly Kraemer Gehrlein Caliebe ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |