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Text des Urteils
8 AZR 776/05;
Verkündet am: 
 14.12.2006
BAG Bundesarbeitsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Widerspruchsfrist
Tenor


Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2005 - 15 (8) Sa 571/05 - aufgehoben.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. März 2005 - 5 Ca 8445/04 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 unverändert fortbesteht.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


Sonstiger Langtext


1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
2

Hauck Dr. Wittek Laux
Wankel Volz
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