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Text des Urteils
8 AZR 776/05;
Verkündet am:
14.12.2006
BAG Bundesarbeitsgericht
Rechtskräftig: unbekannt! Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Widerspruchsfrist Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2005 - 15 (8) Sa 571/05 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. März 2005 - 5 Ca 8445/04 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 unverändert fortbesteht. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen. 2 Hauck Dr. Wittek Laux Wankel Volz ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |