So, 28. Dezember 2025, 18:30    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
2 StR 94/07;
Verkündet am: 
 05.04.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 5. April 2007 gemäß § 349 Abs. 2 StPO

beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Limburg (Lahn) vom 9. November 2006 wird als unbegründet ver-worfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Es wird jedoch klargestellt, dass dem Landgericht bei der rechtlichen Bewertung der Taten und bei der Strafzumessung ein Schreibfehler unterlaufen ist. Nach den Feststellungen handelt es sich bei der Tat II 2 (UA S. 7, 8) um die Versuchsstraftat (nicht bei der Tat II 3), so dass in den Fällen II 1 und II 3 jeweils Einzelstrafen von einem Jahr Freiheitsstrafe, und im Falle II 2 eine Freiheitsstrafe von neun Monaten festgesetzt wurden.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Rissing-van Saan Bode Fischer Roggenbuck Appl
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).