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Text des Beschlusses
3 StR 92/07;
Verkündet am: 
 02.05.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Mai 2007

beschlossen:

Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2007 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es in der Beschlussformel anstelle "Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Oktober 2006" richtig lauten muss:

"Urteil des Landgerichts Krefeld vom 12. Oktober 2006".

Tolksdorf Winkler von Lienen Becker Hubert
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