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Text des Beschlusses
2 StR 5/07;
Verkündet am:
17.04.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf den Antrag des Angeklagten am 17. April 2007 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin geändert, dass es in den Gründen des Beschlusses, Seite 2, 1. Absatz, Zeile 4, statt "sechs Monaten" richtig heißen muss: "drei Monaten". Bode Otten Fischer Roggenbuck Appl ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |