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Text des Beschlusses
X ZR 92/06;
Verkündet am:
22.05.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2007 durch die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und den Richter Asendorf beschlossen: Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird für die erste und zweite Instanz auf bis auf 140.000,-- € und für die Revisionsinstanz auf bis 155.000,-- € festgesetzt (355.000,-- € Grundstückswert abzüglich 150.000,-- € Hypothek abzüglich des nach der Lebenserwartung des Klägers vervielfältigten Jahreswertes des Nießbrauchs; §§ 53 Abs. 3 Satz 1, 40 GKG; § 14 BewertungsG). Scharen Ambrosius ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |