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Text des Beschlusses
X ZR 92/06;
Verkündet am: 
 04.07.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2007 durch die Richter Scharen, Keukenschrijver, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und den Richter Asendorf

beschlossen:

Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wird zurückgewiesen.


Gründe:


Die Anhörungsrüge ist nicht begründet. Der Senat hat die vom Kläger gerügte Gehörsverletzung des Berufungsgerichts letztendlich für nicht entscheidungserheblich gehalten. Er hat darin, dass der Beklagte mit seinem Auszug die bis dahin geleisteten kleineren Dienste für Haus und Garten eingestellt hat, keinen groben Undank gesehen.

Scharen Keukenschrijver Ambrosius Mühlens Asendorf
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