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zz-Schreiben
II ZR 281/05;
Verkündet am:
10.07.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Schreibfehlerberichtigung Im Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichthofs vom 7. Mai 2007, Tz. 31, Zeile 10 muss es richtig heißen: "… (BGHZ 105, 213, 221; Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707,1708 m.w.Nachw.). …" Karlsruhe, den 10. Juli 2007 Geschäftsstelle des II. Zivilsenats des Bundesgerichthofes Boppel Justizamtsinspektor ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |