So, 28. Dezember 2025, 01:23    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Text des Beschlusses
I ZR 80/04;
Verkündet am: 
 11.06.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Kurz
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Dr. Schaffert und Dr. Kirchhoff

beschlossen:

Der am 29. März 2007 verkündete Beschluss wird wie folgt berichtigt:

1. Tenor des Beschlusses:

In II. 4. Buchst. b wird die Wendung "zu dem in Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie genannten Zeitpunkt" ersetzt durch die Wendung "am 1. Juli 1995".

2. Gründe des Beschlusses:

a) In Textziffer 16 Satz 1 wird die Zahl "13" durch die Zahl "10" ersetzt.

b) In Textziffer 20 Satz 3 werden die Wendung "Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie genannten Zeitpunkt" durch die Wendung "Absatz 1 genannten Zeitpunkt (1.7.1995)" und das Wort "erfüllen" durch das Wort "erfüllten" ersetzt.

c) In Textziffer 21 Satz 1 wird die Wendung "Artikel 13" gestrichen und das Wort "werden" durch das Wort "waren" ersetzt.

d) In Textziffer 24 Satz 1 wird die Zahl "13" durch die Zahl "10" ersetzt und nach dem Wort "erfüllt" das Wort "hat" eingefügt.


Gründe:


Die Änderungen betreffen nach § 319 ZPO zu berichtigende offenbare Unrichtigkeiten. Diese haben ihren gemeinsamen Grund darin, dass an den genannten Stellen des Beschlusses auf die Schutzdauerrichtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung (Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29.10.1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwand-ter Schutzrechte, ABl. Nr. L 290 vom 24.11.1993 S. 9) Bezug genommen wird, nicht - wie zu Beginn des Beschlusstenors und unter Textziffer 10 der Gründe des Beschlusses angegeben - auf die inhaltsgleiche kodifizierte Fassung der Schutzdauerrichtlinie (Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, ABl. Nr. L 372 vom 27.12.2006 S. 12).

Bornkamm v. Ungern-Sternberg Pokrant Schaffert Kirchhoff
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).