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Text des Beschlusses
IX ZR 43/06;
Verkündet am: 
 27.07.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Berichtigungsbeschluß- Sehr kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Vill und Cierniak, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer
am 27. Juli 2007

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 28. Juni 2007 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit (§ 319 ZPO) wie folgt berichtigt:

a) Der zweite Satz des Tenors lautet:
"Auf die Revision des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil aufgehoben."

b) Im ersten Satz des Abschnitts II. der Begründung heißt es richtig:

"… weil das angegriffene Urteil den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt."

Ganter Vill Cierniak Lohmann Fischer
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