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Text des Beschlusses
I ZR 191/03;
Verkündet am: 
 19.07.2007
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff

beschlossen:

Das Rubrum des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2006 - I ZR 191/03 - wird in der Weise berichtigt, dass es hinsichtlich der Vertretung der Beklagten heißt: "vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Möbus" (§ 319 ZPO).

Bornkamm Büscher Schaffert Bergmann Kirchhoff
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