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Text des Beschlusses
I ZR 191/03;
Verkündet am:
19.07.2007
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff beschlossen: Das Rubrum des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2006 - I ZR 191/03 - wird in der Weise berichtigt, dass es hinsichtlich der Vertretung der Beklagten heißt: "vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Möbus" (§ 319 ZPO). Bornkamm Büscher Schaffert Bergmann Kirchhoff ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |