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Text des Urteils
T-397/06;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 16. Dezember 2006 - DOW AgroSciences/EBLS Parteien Klägerin: DOW AgroSciences Ltd (Hitchin, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. van Maldegam und C. Mereu) Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) Anträge Die Klägerin beantragt, den abschließenden Bericht der EBLS mit dem Titel "Conclusion regarding the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance Haloxyfop-R" (Ergebnis der Überprüfung der Pestizidrisikobewertung hinsichtlich des Wirkstoffes Haloxyfop-R) für nichtig zu erklären; der Beklagten aufzugeben, ihr den Schaden zu ersetzen, der infolge der angefochtenen Maßnahme entstanden ist, und in diesem Stadium durch Zwischenurteil zu entscheiden, dass die Beklagte zum Ersatz des ihr entstandenen Schadens verpflichtet ist, und die Festsetzung des Entschädigungsbetrags entweder einer Vereinbarung der Parteien oder in Ermangelung einer solchen einer Entscheidung des Gerichts vorzubehalten; der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente, die die Klägerin vorbringt, entsprechen denen, die in der Rechtssache T-311/06, FMC Chemical and Arysta Lifesciences/EBLS vorgetragen wurden. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |