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Text des Urteils
F-126/05;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! (Beamte -Kostenerstattung - Einrichtungsbeihilfe - Tagegeld - Reisekosten bei Dienstantritt - Einberufungsort - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung) Parteien Klägerin: Andrea Borbély (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Stötzel) Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer) Gegenstand der Rechtssache Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der diese es abgelehnt hat, der Klägerin die Einrichtungsbeihilfe und das Tagegeld zu gewähren sowie die Reisekosten zu erstatten, nachdem als ihr Einberufungsort Brüssel festgestellt worden war Tenor des Urteils Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 2. März 2005 wird aufgehoben, soweit der Klägerin mit ihr die Einrichtungsbeihilfe nach Art. 5 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts und das Tagegeld gemäß Art. 10 Abs. 1 dieses Anhangs versagt worden sind. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird verurteilt, der Klägerin nach den geltenden Regelungen des Statuts die Einrichtungsbeihilfe und das Tagegeld nebst Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit und bis zur tatsächlichen Zahlung zu dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten, in dem betreffenden Zeitraum anwendbaren Zinssatz zuzüglich 2 Prozentpunkte zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. ____________ 1 - ABl. C 60 vom 11. März 2006, S. 54. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |