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Text des Urteils
F-119/05;
Verkündet am: 
 24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
(Beamte - Invalidengeld - Ablehnung des Antrags, einen Invaliditätsausschuss zu bilden)
Parteien

Klägerin: Charlotte Gesner (Birkerod, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte J. Vázquez Vázquez und C. Amo Quiñones)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Bevollmächtigter: I. de Medrano Caballero)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des HABM vom 2. September 2005, mit der der Antrag der Klägerin abgelehnt wurde, einen Invaliditätsausschuss zu bilden, um ihre Arbeitsunfähigkeit im Hinblick auf die mit ihrer Planstelle verbundenen Aufgaben und ihren Anspruch auf ein Invalidengeld zu beurteilen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 21. April 2005, mit der das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) den Antrag von Frau Gesner auf Bildung eines Invaliditätsausschusses ablehnte, wird aufgehoben.

Das HABM trägt die Kosten.


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1 - ABl. C 96 vom 22.4.2006, S. 34.
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