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Text des Urteils
F-119/05;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! (Beamte - Invalidengeld - Ablehnung des Antrags, einen Invaliditätsausschuss zu bilden) Parteien Klägerin: Charlotte Gesner (Birkerod, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte J. Vázquez Vázquez und C. Amo Quiñones) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Bevollmächtigter: I. de Medrano Caballero) Gegenstand der Rechtssache Aufhebung der Entscheidung des HABM vom 2. September 2005, mit der der Antrag der Klägerin abgelehnt wurde, einen Invaliditätsausschuss zu bilden, um ihre Arbeitsunfähigkeit im Hinblick auf die mit ihrer Planstelle verbundenen Aufgaben und ihren Anspruch auf ein Invalidengeld zu beurteilen Tenor des Urteils Die Entscheidung vom 21. April 2005, mit der das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) den Antrag von Frau Gesner auf Bildung eines Invaliditätsausschusses ablehnte, wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten. ____________ 1 - ABl. C 96 vom 22.4.2006, S. 34. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |