|
Text des Urteils
F-115/05;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! (Beamte - Beistandspflicht der Verwaltung - Beistandsverweigerung - Übertragung in Belgien erworbener Ruhegehaltsansprüche) Parteien Kläger: Philippe Vienne (Bascharage, Luxemburg) und andere (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti) Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich M. Mustapha-Pacha und A. Bencomo-Weber, dann J. De Wachter, M. Mustapha-Pacha und K. Zejdova) Gegenstand der Rechtssache Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, mit der die Anträge der Kläger auf Beistand im Rahmen der Übertragung ihrer in Belgien erworbenen Ruhegehaltsansprüche abgelehnt werden, und Schadensersatz Tenor des Urteils Die Klage wird abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. ____________ 1 - ABl. C 22 vom 28.1.2006, S. 24 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-427/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden). ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |