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Text des Urteils
C-534/06;
Verkündet am: 
 24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 27. Dezember 2006 - Industria Lavorazione Carni Ovine / Regione Lazio
Vorlegendes Gericht

Corte Suprema di Cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Industria Lavorazione Carni Ovine

Kassationsbeschwerdegegnerin: Regione Lazio

Vorlagefrage

Ist Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 866/901 des Rates vom 29. März 1990 dahin auszulegen, dass die Finanzierung in Fällen, in denen die Vermarktung und/oder Verarbeitung (auch) von Erzeugnissen mit Ursprung außerhalb der Gemeinschaft erfolgt, auszuschließen ist, auch wenn das spezifische Programm, für das die Finanzierung gewährt worden ist, dadurch eingehalten worden ist, dass Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft in dem im Programm vorgesehenen Ausmaß vermarktet und/oder verarbeitet worden sind?

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1 - ABl. L 91, S. 1.
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