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Text des Urteils
C-534/06;
Verkündet am:
24.02.2007
EuGH Europäischer Gerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 27. Dezember 2006 - Industria Lavorazione Carni Ovine / Regione Lazio Vorlegendes Gericht Corte Suprema di Cassazione Parteien des Ausgangsverfahrens Kassationsbeschwerdeführerin: Industria Lavorazione Carni Ovine Kassationsbeschwerdegegnerin: Regione Lazio Vorlagefrage Ist Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 866/901 des Rates vom 29. März 1990 dahin auszulegen, dass die Finanzierung in Fällen, in denen die Vermarktung und/oder Verarbeitung (auch) von Erzeugnissen mit Ursprung außerhalb der Gemeinschaft erfolgt, auszuschließen ist, auch wenn das spezifische Programm, für das die Finanzierung gewährt worden ist, dadurch eingehalten worden ist, dass Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft in dem im Programm vorgesehenen Ausmaß vermarktet und/oder verarbeitet worden sind? ____________ 1 - ABl. L 91, S. 1. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |